15.12.2013 - 15.01.2014
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Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen / § 45b SGB XI

anerkannt durch das Land Nordrhein-Westfalen

 

Die zweckgebundenen Pflegesachleistungen stehen Ihnen zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung zu. Sie werden daher oft auch als zusätzliche, sonstige oder niedrigschwellige Betreuungsleistungen bzw. Betreuungsgeld nach§ 45 SGB XI bezeichnet.

 

Im Rahmen der Zusätzlichen Betreuungsleistungen oder erweiterten Betreuungsleistungen gemäß § 45b SGB XI sind folgende Leistungen erstattungsfähig bzw. abrechenbar:

 

Unsere Leistungen:

Sie im Alltag zu Unterstützen, (z. B. erledigen von Schriftverkehr, Behördengänge, Organisationsarbeiten u.v.m.) Sie bei Wege zu begleiten, (zum Arzt oder Behörden, Einkäufe, zu Veranstaltungen oder Ausflüge und Spaziergänge u.v.m.) für Sie Zeit haben, (Gespräche führen, zuhören, vorlesen, Brett- oder Kartenspiele u.v.m.) Betreuung bei Demenz, (Tagesstruktur schaffen, Gedächnistraining, einfach nur da sein u.v.m.)

 

Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit mit uns vereinbart werden. Bei vorhandener Pflegestufe wird mit der Pflegekasse abgerechnet