Leistungen der Kasse
Seniorenberatung "RiCa50plus"
SERVICE MIT HERZ UND VERSTAND


Leistungen der Kasse

Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 01 Juli 2008 in Kraft getreten ist, soll sich die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausrichten können.

Arbeitnehmer erhalten ferner einen kurzzeitigen und einen längerfristigen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen - die sogenannte PFLEGEZEIT.

Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung werden stufenweise erhöht (Januar 2010 und Januar 2012). Weiter unten sehen sie die aktuellen Beträge aufgelistet.

Menschen mit Demenz erhalten, wenn Sie zu Hause betreut werden, erstmals auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde. Der bisherige jährliche Leistungsbetrag von 460 € wurde umgestellt auf einen monatlichen Betrag von mindestens 100 €. Nach Grad der Erkrankung kann der Betrag bis auf 200 € monatlich aufgestockt werden.


 

Leistungen der Pflegeversicherungen


Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten müssen Sie         :

  • Pflegeversichert sein
  • Zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören


Der Umfang der Leistungen richtet sich nach:

  • Der Stufe der Pflegebedürftigkeit
  • Art der Pflege

Wird die tägl. Pflege von Helfern aus dem Familien- oder Freundeskreis geleistet, zahlt die Pflegeversicherung folgendes monatliches Pflegegeld, das als Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist:

Monatliche Leistungen bei privater Pflege (Pflegegeld)

                                                              ab 2012

Pflegestufe 1                  225 Euro      235 Euro
Pflegestufe 2                  430 Euro      440 Euro
Pflegestufe 3                  685 Euro      700 Euro


 

Kann die Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn, oder Freunde gesichert werden, zahlt die Pflegeversicherung folgende Beträge für professionelle Pflegedienste:

Ambulanter Pflegedienst (Sachleistung)

                                                              ab 2012

Pflegestufe 1                  440 Euro       450 Euro
Pflegestufe 2                1040 Euro     1100 Euro
Pflegestufe 3                1510 Euro     1550 Euro
Härtefall                       1918 Euro   (unverändert)

Des weiteren haben Sie die Möglichkeit eine Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.



Die Beträge für eine vollstationäre Pflege sehen wie folgt aus:

Stationäre Pflege (Pflegeeinrichtung)

                                                                ab 2012

Pflegestufe 1                  1023 Euro
Pflegestufe 2                  1279 Euro
Pflegestufe 3                  1510 Euro     1550 Euro
Härtefall                         1825 Euro     1918 Euro


Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Hierbei bekommt der Pflegedienst sein Geld vorrangig. Wird die Sachleistung von Pflegedienst nicht aufgebraucht, errechnet sich der Anspruch prozentual aus dem Rest und der Eingruppierung des Pflegegeldes.

Sollten sich aktuelle Änderungen der Leistungen ergeben, werden diese in Kürze aktualisiert.

Leistungen der Kasse