Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, das am 01 Juli 2008 in Kraft getreten ist, soll sich die Pflegeversicherung noch besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen ausrichten können.
Arbeitnehmer erhalten ferner einen kurzzeitigen und einen längerfristigen Anspruch auf Freistellung von der Arbeit, wenn sie einen nahen Angehörigen pflegen - die sogenannte PFLEGEZEIT.
Die wichtigsten Leistungen der Pflegeversicherung werden stufenweise erhöht (Januar 2010 und Januar 2012). Weiter unten sehen sie die aktuellen Beträge aufgelistet.
Menschen mit Demenz erhalten, wenn Sie zu Hause betreut werden, erstmals auch Leistungen, wenn ihnen bisher keine Pflegestufe zugesprochen wurde. Der bisherige jährliche Leistungsbetrag von 460 € wurde umgestellt auf einen monatlichen Betrag von mindestens 100 €. Nach Grad der Erkrankung kann der Betrag bis auf 200 € monatlich aufgestockt werden.
Leistungen der Pflegeversicherungen
Um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten müssen Sie :
- Pflegeversichert sein
- Zum leistungsberechtigten Personenkreis gehören
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach:
- Der Stufe der Pflegebedürftigkeit
- Art der Pflege
Wird die tägl. Pflege von Helfern aus dem Familien- oder Freundeskreis geleistet, zahlt die Pflegeversicherung folgendes monatliches Pflegegeld, das als Unterstützung für die Pflegeperson gedacht ist:
Monatliche Leistungen bei privater Pflege (Pflegegeld)
ab 2012
Pflegestufe 1 225 Euro 235 Euro Pflegestufe 2 430 Euro 440 Euro Pflegestufe 3 685 Euro 700 Euro
Kann die Pflege nicht durch Angehörige, Nachbarn, oder Freunde gesichert werden, zahlt die Pflegeversicherung folgende Beträge für professionelle Pflegedienste:
Ambulanter Pflegedienst (Sachleistung)
ab 2012
Pflegestufe 1 440 Euro 450 Euro Pflegestufe 2 1040 Euro 1100 Euro Pflegestufe 3 1510 Euro 1550 Euro Härtefall 1918 Euro (unverändert)
Des weiteren haben Sie die Möglichkeit eine Verhinderungspflege, Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege in Anspruch zu nehmen.
Die Beträge für eine vollstationäre Pflege sehen wie folgt aus:
Stationäre Pflege (Pflegeeinrichtung)
ab 2012
Pflegestufe 1 1023 Euro Pflegestufe 2 1279 Euro Pflegestufe 3 1510 Euro 1550 Euro Härtefall 1825 Euro 1918 Euro
Es besteht auch die Möglichkeit einer Kombination zwischen Pflegegeld und Sachleistungen. Hierbei bekommt der Pflegedienst sein Geld vorrangig. Wird die Sachleistung von Pflegedienst nicht aufgebraucht, errechnet sich der Anspruch prozentual aus dem Rest und der Eingruppierung des Pflegegeldes.
Sollten sich aktuelle Änderungen der Leistungen ergeben, werden diese in Kürze aktualisiert.
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